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   BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89   

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https://dejure.org/1991,10604
BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89 (https://dejure.org/1991,10604)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1991 - 1 D 60.89 (https://dejure.org/1991,10604)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - 1 D 60.89 (https://dejure.org/1991,10604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Pflegerbestellung für den verhandlungsunfähigen Beamten für den Formalakt der Zustellung des Einstellungsbeschlusses - Wirksamkeit der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens bei Zustellung der Einleitungsverfügung an einen zu diesem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89
    Wird über Prozeßvoraussetzungen wie hier über die Prozeßfähigkeit des Beamten außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61]); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung.
  • BGH, 25.03.1988 - V ZR 1/87

    Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die prozeßunfähige Partei

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89
    Diese Zustellung ist ein Formalakt und kann an den Beamten selbst bewirkt werden, denn sie löst infolge der Rechtskraftanordnung in § 90 BDO keine Rechtsmittelfristen aus und verursacht auch im übrigen keine Risiken zu Lasten eigener Rechte des Beamten, die ein Pfleger ihm abnehmen müßte (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 1983 - Nr. 15 N 80 A.586 -, BayVBl. 1984, 757 ; ferner BGH, Urteil vom 25. März 1988 - V ZR 1/87 -, NJW 1988, 2049 [BGH 25.03.1988 - V ZR 1/87]).
  • VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88

    Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89
    Denn der Beamte ist trotz seiner Prozeßunfähigkeit für die Einlegung des Rechtsmittels als prozeßfähig zu behandeln, weil er im Rechtsmittelverfahren nicht nur eine mildere Disziplinarmaßnahme erreichen, sondern auch seine Prozeßfähigkeit festgestellt wissen will (vgl. zu dieser Voraussetzung im einzelnen: VGH Kassel, Urteil vom 21. Februar 1989 - 11 UE 2883/88 -, NJW 1990, 403 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91

    Entlassung eines Beamten aus dem Dienst - Vorliegen eines Dienstvergehens -

    Diese Entscheidung kann durch Beschluß getroffen werden (siehe Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 -).

    Die Beamtin ist trotz ihrer Verhandlungsunfähigkeit für die Einlegung des Rechtsmittels als verhandlungsfähig zu behandeln, weil sie im Rechtsmittelverfahren nicht nur die Aufhebung der erstinstanzlich ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme erreichen, sondern die Rechtmäßigkeit des angeschuldigten Verhaltens und damit auch ihre Verhandlungsfähigkeit festgestellt wissen will (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 -).

  • BVerwG, 17.10.1994 - 1 D 20.92

    Verweigerung einer Alkoholentziehungskur durch einen Ruhestandsbeamten -

    Deshalb befindet sich das Verfahren gegenwärtig im Stadium vor der Hauptverhandlung (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 - ).

    Denn der Ruhestandsbeamte ist trotz seiner Prozeßunfähigkeit für die Einlegung des Rechtsmittels als prozeßfähig zu behandeln, weil er im Rechtsmittelverfahren nicht nur die Aufhebung der erstinstanzlich ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme erreichen, sondern seine volle Dienstfähigkeit und damit auch seine Prozeßfähigkeit festgestellt wissen will (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92

    Aberkennung von Ruhegehalt wegen grob fahrlässigen Rückfalls in eine

    Dieser Mangel kann durch die nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (Beschluß vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 - Beschluß vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 - m.w.N. ).
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